Insolvenzantragspflicht in Pandemiezeiten
Mit Wirkung vom 19.02.2021 wurde das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) erneut geändert. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen
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