Unternehmensnachfolge und Unternehmensbewertung

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Vor einigen Wochen berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) über die Unternehmensnachfolge bei Europas größtem Schuhhändler, der Firma Deichmann in Essen.
Dort ist mit dem 27-jährigen Samuel Deichmann ein Vertreter der vierten Generation in die Führung des Unternehmens eingetreten.

Unternehmensnachfolge in Deutschland

In den kommenden beiden Jahren steht bei ca. 260.000 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland die Übergabe an die Unternehmensnachfolger an. Bei kleinen und mittleren Unternehmen betrifft die Unternehmensnachfolge in der Regel nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch das Eigentum am Unternehmen. Unabhängig davon, ob die Unternehmensnachfolge familienintern erfolgt
oder nicht, ist die Bestimmung des Unternehmenswerts deshalb ein zentraler Bestandteil der Übergabe.
Eine Unternehmensbewertung ist somit im Prozess der Übertragung unerlässlich.

Gemäß dem „Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2020“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zählt das Finanzrisiko zu den am meisten wahrgenommen Schwierigkeiten bei Übernahmen und Neugründungen. Insbesondere bei Übernahmen spielt die finanzielle Belastung eine Rolle.
Können Neugründungen häufig ohne oder mit geringen Beträgen (bis 10.000,- EUR) finanziert werden, erfordern Übernahmen in ca. 23 % der Fälle ein Finanzierungsvolumen von mehr als 50.000,- EUR.
Eine Unternehmensbewertung stellt deshalb eine notwendige Voraussetzung dar, das finanzielle Risiko einer Übernahme zu bestimmen.

Allerdings haben die Folgen der Corona-Pandemie auch einen deutlichen Einfluss auf die aktuellen Nachfolgebemühungen. So haben sich laut der KfW auf der Seite www.nexxt-change.de (eine Nachfolgebörse, die von Bundesministerien, Kammern und Banken getragen wird) die Inserate im Verlauf des Jahres 2020 deutlich verringert. Auch der DIHK-Report 2020 vermeldet einen Rückgang der Beratungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge.

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge

Die Industrie- und Handelskammern empfehlen, spätestens drei Jahre vor der Übergabe mit der konkreten Nachfolgesuche zu beginnen. Da insbesondere betriebswirtschaftliche (strategische Ausrichtung des Unternehmens) und rechtliche (Änderung Rechtsform, Erbverträge, usw.)
Fragen zu klären sind, ist eine entsprechende Dauer des Übergabeprozesses zu erwarten.
Hierbei sind auch steuerliche Fragen u.a. im Hinblick auf erbschaftssteuerliche oder schenkungssteuerliche Auswirkungen zu beantworten.

Einen der entscheidenden Aspekte im Zusammenhang mit den Regelungen zur Unternehmensnachfolge stellt der Wert des zu übertragenden Unternehmens dar.
Meistens unterscheiden sich die Vorstellungen des Übergebers (nach jahrzehntelanger Aufbauarbeit) deutlich von den Werteinschätzungen der potentiellen Übernehmer.
Auch bei familieninternen Übergaben sind sachgerechte und  nachvollziehbare Unternehmenswerte für einen reibungslosen Übergang notwendig.

Unternehmensbewertung

In Deutschland orientiert sich die Bewertungspraxis an den vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Bewertungsgrundsätzen gemäß IDW S 1. Hierbei wird mit Hilfe fundamentalanalytischer Wertermittlungs-
methoden auf der Grundlage der Unternehmenszahlen ein
Zukunftserfolgswert berechnet wird (bspw. mit Hilfe des Ertragswertverfahrens).
Daneben kann auch das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 199 Bewertungsgesetz angewendet werden. Dieses Verfahren ist für steuerliche Zwecke zur Bewertung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, nicht notierten Anteilen von Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen der freien Berufe vorgesehen.

Die durch die Corona-Pandemie verursachten Unsicherheiten betreffen bei der Unternehmensbewertung einerseits die Schätzung der zukünftigen Erträge und andererseits die Bestimmung einer sachgerechten Risikoprämie innerhalb des Kapitalisierungszinssatzes.
Siehe hierzu auch unsere Ausführungen vom 04.08.2020.

Die Bestimmung des Unternehmenswerts im Rahmen der Unternehmensnachfolge sollte objektiv, nachvollziehbar und damit belastbar erfolgen. Die Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen haben
nicht die Möglichkeit, den Wert ihres Unternehmens am Börsenkurs abzulesen.

Die MHP Michael Harz Projure GmbH bietet interessierten Unternehmern eine professionelle Unternehmensbewertung zu günstigen Konditionen an (bspw. für eine überschlägige Einschätzung des Unternehmenswerts).

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