Prüfung des internen Kontrollsystems einer Genossenschaft infolge einer Millionen-Unterschlagung
In einer Einkaufsgenossenschaft mit mehreren Betriebsstätten kam es zu Untreuehandlungen des Buchhalters. Über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren wurden von ihm Unterschlagungen in Millionenhöhe begangen.
Im Verfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden auf Verletzung seiner Sorgfaltspflichten wurden wir vom Gericht beauftragt zu prüfen, ob der geschäftsführende Vorstand im Hinblick auf die Einführung und Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems, nachfolgend „IKS“ genannt, der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Genüge getan hatte.