Insolvenzantragspflicht in Pandemiezeiten

Mit Wirkung vom 19.02.2021 wurde das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) erneut geändert. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist bis 30.04.2021 ausgesetzt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu Artikel 10 des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256)).

Bereits zum 01.01.2021 traten aufgrund Artikel 5 des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortent-wicklungsgesetzes (SanInsFoG) vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256) Änderungen verschiedener Einzelnormen der Insolvenzordnung in Kraft.

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COVID-19: Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020

Durch das im März 2020 verkündete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVInsAG) ist es zu einer vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie zu einer Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz eines Unternehmens gekommen.

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COVID-19: Verhinderung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit durch Stundungsvereinbarungen

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass aufgrund der Corona-Pandemie nach Jahren des Wachstums sowohl in Deutschland als auch weltweit mit einer einschneidenden Rezession zu rechnen ist.

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Betrügerisch erwirkte Zahlungen im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Berücksichtigung von betrügerisch erwirkten Zahlungen im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung in einem Strafverfahren

Der 3. Strafsenat des BGH hat u.a. mit Urteil vom 23.07.2015 (AZ: 3 StR 518/14) entschieden, dass bei betrügerisch erwirkten Zahlungen bereits mit der Zahlung fällige Rückzahlungsansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, § 31 BGB in entsprechender Höhe entstehen.

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COVID-19: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie:

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf den Weg gebracht, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

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